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   BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72   

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https://dejure.org/1972,201
BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72 (https://dejure.org/1972,201)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72 (https://dejure.org/1972,201)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1972 - RReg. 4 St 141/72 (https://dejure.org/1972,201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haschisch; Nicht geringe Menge

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1425 (Ls.)
  • NJW 1973, 669
  • BayObLGSt 1972, 261
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 09.04.1970 - RReg. 4a St 231/69

    Einfuhr; Opiumgesetz; Waffengesetz; Täuschung; Zollbehörde; Abfertigungsplatz;

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
    Ein solcher Preis ist durchaus bestimmbar und muß z.B. auch bei Zollvergehen als Zollwert ermittelt werden (vgl. BayObLGSt 1970, 78, 82 [83] = GewArch 1971, 213 = BVerwBl. 1970, 451 = ZfZ 1971, 117 = GA 1971, 89).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
    Das Revisionsgericht ist der Ansicht, daß nach dem Willen des Gesetzgebers Strafzumessungsgründe in keinem Fall in den Entscheidungssatz aufgenommen werden sollten, da eine solche Erwähnung den Täter möglicherweise unnötig belasten könnte (vgl. BGHSt 23, 254 [256 f.]; BayObLG Beschluß vom 24.2.1971 RReg. 8 St 4/71 - Urteil vom 25.3.1971 - RReg. 8 St 20/71 ).
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
    Eine Beschränkung der Anfechtung ist stets zulässig und als solche wirksam, wenn Gegenstand der Anfechtung ein solcher Teil der Entscheidung ist, der losgelöst und getrennt von dem nicht angefochtenen Teil des Urteils eine in sich selbständige Prüfung und Beurteilung zuläßt (BGHSt 10, 100 [101]).
  • BVerwG, 06.01.1972 - III C 83.70
    Auszug aus BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
    Auf die Frage, ob der Angeklagte Betäubungsmittel im Sinne des § 9 BetMG oder des § 1 Abs. 1 Nr. 1 d BetMG in Besitz gehabt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 23.3.1972 - RReg. 4 St 25/72 = BayOblGSt 1972, 82 = Pharmazeut. Zeitung 1972, 589 [591] = MDR 1972, 631 = BayVerwBl. 1972, 335 letztere nur Leitsatz), kommt es daher nicht mehr an.
  • BayObLG, 23.03.1972 - RReg. 4 St 25/72

    Opiumgesetz; Betäubungsmittelgesetz; Hanf; Cannabis; Extrakt; Tinktur;

    Auszug aus BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
    Auf die Frage, ob der Angeklagte Betäubungsmittel im Sinne des § 9 BetMG oder des § 1 Abs. 1 Nr. 1 d BetMG in Besitz gehabt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 23.3.1972 - RReg. 4 St 25/72 = BayOblGSt 1972, 82 = Pharmazeut. Zeitung 1972, 589 [591] = MDR 1972, 631 = BayVerwBl. 1972, 335 letztere nur Leitsatz), kommt es daher nicht mehr an.
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Hieran ist richtig, daß 42, 8 g Cannabisharzzubereitung unter den vorliegenden Umständen nicht mehr als "geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 5 BetmG angesehen werden könnten (vgl. BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1963, 669 [BGH 16.11.1962 - 4 StR 344/62]; OLG Koblenz NJW 1975, 1471 [OLG Koblenz 19.12.1974 - 1 Ss 280/74]).

    Eine andere Auslegung würde, wie bereits vom BayObLG mit Recht hervorgehoben worden ist (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669), infolge übermäßiger Ausdehnung des Begriffs der "nicht geringen Menge" zu unannehmbaren Ergebnissen führen und dabei auch eine weitgehende Entwertung des Normal Strafrahmens zur Folge haben (OLG Hamm NJW 1974, 1437; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 [OLG Karlsruhe 28.02.1974 - 2 Ss 22/74]; OLG Hamburg NJW 1975, 1792 [OLG Hamburg 17.01.1975 - 1 Ss 171/74]; vgl. auch Joachimski a.a.O.).

    Während das BayObLG eine "nicht geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG u.a. dann annimmt, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000,- DM beträgt (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669 mit krit. Bespr. Wechsung/Hund, NJW 1973, 1729, 1730) [BayObLG 23.11.1972 - 4 RReg St 141/72], sieht das OLG Hamm als "nicht geringe Menge" ein Quantum an, das bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucher normalerweise für den Eigenbedarf anzulegen pflegt (NJW 1974, 1437; ebenso OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 [OLG Zweibrücken 14.03.1974 - Ss 85/73]).

  • OLG Oldenburg, 18.05.1976 - Ss 140/76

    Nicht geringe Menge; Ausmaß der Gefahr; Anzahl von Berauschungen; Abgabe an

    Das BayObLG hat den jeweiligen Beschaffungspreis der Beurteilung zugrundegelegt und eine nicht geringe Menge von einem Konsumentenpreis von 1.000,- DM ab angenommen (BayObLG NJW 1973, 669).

    Würde die Grenze des besonders schweren Falles schon bei 10 bis 15 Gramm Haschisch, ausreichend für etwa 30 Konsumeinheiten, anzusetzen sein, so würde sie überdies zu nahe an den Bereich der "geringen Menge" des § 11 Abs. 3 BetMG heranreichen, die bis zu 6 Gramm gehen kann (OLG Koblenz MDR 1975, 425 = NJW 1975, 1471; Fuhrmann aaO. mit Hinweis auf Joachimski sowie Wechsung und Hund aaO.); da die Bereiche der geringen und der nicht geringen Mengen nach allgemeiner Auffassung nicht nahtlos aneinander anschließen (BayObLG NJW 1973, 669 und andere), muß der Zwischenraums wenn er rechtlich nicht bedeutungslos bleiben soll, beträchtlich weiter angesetzt werden.

  • OLG Hamburg, 17.01.1975 - 1 Ss 171/74

    Betäubungsmittel; Bestimmung der nicht geringen Menge; Drogeneinnahme mit

    Die Anwendung dieser Vorschrifte berührt daher nicht den Schuldspruch, sondern lediglich den Strafausspruch (vgl. hierzu BGHSt 23, 254 [256] zu dem entsprechenden Verhältnis vom Vergehenstatbestand des § 242 StGB zu den besonders schweren Fällen des § 243 StGB ; BayObLG in NJW 1973/669 f).

    Mit der soweit ersichtlich einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist aus dem Gesetzesaufbau abzunehmen, daß der Begriff "nicht geringe Menge" als Voraussetzung für den bedeutend erhöhten Strafrahmen nicht unmittelbar an den Begriff "geringe Menge" im Sinne des § 11 Abs. 5 BtMG angrenzt, nach welcher Vorschrift der Besitz einer zum Eigenverbrauch bestimmten geringen Menge straffrei bleiben kann, sondern daß zwischen diesen unbestimmten Begriffen ein Mengenbereich liegt, für den grundsätzlich der normale Strafrahmen des § 11 Abs. 1 BtMG gilt (BayOblG NJW 1973, 669; OLG Hamburg, 2.Strafsenat im Vorlegungsbeschluß in 2 Ss 132/74, NJW 1974, 1920 , und im Urteil in 2 Ss 132/74 vom 14. Januar 1975; OLG Karlsruhe in NJW 1974, 2061 ; OLG Düsseldorf in Beilage zum Zollnachrichten- und fahndungsblatt Nr. 1/74; vgl. auch Wechsung und Hund aaO, Joachimski, aaO. Anm. 27 c zu § 11 BtMG S. 174 f; anderer Ansicht offenbar Kohlhaas bei Erbs-Kohlhaas Anm. 19 zu § 11 BtMG ).

  • OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77
    Das Bayerische Oberste Landesgericht will den Begriff der nicht geringen Menge vom Preis abhängig machen (NJW 73, 669: Grenze bei 1.000 DM Konsumentenpreis; dagegen Fuhrmann JR 1974, 209 und 1976, 167 [168] m.w.N.; ebenso Pelchen, Erbs-Kohlhaas, Anm. 25 zu § 11 BetMG, und Wechsung/Hund (a.a.O.), die ebenso wie Pelchen im übrigen die Wertgrenze von 1.0O0 DM für viel zu hoch angesetzt halten; die dem entsprechenden etwa 200 g seien mehr als eine zum Eigenverbrauch bestimmte Menge).

    So hat das Bayerische Oberste Landesgericht (NJW 1973, 669) das Urteil eines Amtsgerichts aufgehoben, das die Mindeststrafe verhängt hatte.

  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Er bildet aber einen wesentlichen Faktor bei der Qualitätsbeurteilung der Ware (vgl. BayObLG NJW 1973, 669).
  • OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74

    Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm

    Um feste Maßstäbe für den Begriff "geringe Menge" zu gewinnen, stellt ein Teil der Rechtsprechung auf den Preis ab, der für das betreffende Betäubungsmittel auf dem schwarzen Markt gezahlt werden müsse (vgl. BayObLG NJW 1973, 669 und 2258 mit kritischer Anmerkung von Schneider NJW 1974, 625).
  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 510/73

    Verurteilung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit

    Aufzunehmen in den Schuldspruch ist § 11 Abs. 4 BetmG (a.A. BayObLG NJW 1973, 669, 670).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1974 - 2 Ss 22/74

    Betäubungsmittel; Nicht geringe Menge; Monatsbedarf; Wert

    Auch durch die rechtsirrige Annahme einer fortgesetzten Tat im übrigen könnte der Angeklagte jedenfalls dann beschwert sein, wenn hinsichtlich der Strafzumessungsbestimmung des § 11 IV Nr. 5 BetMG der Rechtsprechung des BayObLG (NJW 1973, 669) zu folgen und diese dahin zu verstehen sein sollte, daß der Rechtsbegriff der "nicht geringen Menge" im Sinne der genannten Vorschrift ausachließlich nach dem Konsumentenpreis zu bestimmen sei, weil keine der drei Taten sich auf eine Haschischmenge im "Wert" von über DM 1.000,- bezogen hat.
  • BGH, 10.02.1976 - 1 StR 822/75

    Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Erwerb und Veräußerung

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Abgrenzung bei einem Preis der Ware von über 1.000,- DM (so BayObLGSt 1972, 261) anzusetzen oder nach anderen Kriterien vorzunehmen ist, denn eine Menge von mehr als 1 kg Haschisch und ein Einkaufspreis von 3.850,- DM liegen eindeutig über dem für den Normalfall vorgesehenen Bewertungsspielraum.
  • OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77

    Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung

    Das BayObLG hat den Endverbraucherpreis als wesentliches Kriterium angesehen und eine nicht geringe Menge für den Fall angenommen daß der Konsumentenpreis 1.000 DM übersteigt (NJW 1973, 669).
  • OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74

    Wirkungen eines Betäubungsmittels; Nicht geringe Menge; Anzahl von

  • OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75
  • OLG Zweibrücken, 14.03.1974 - Ss 85/73

    Gesetzeswortlaut; Vorschrift; Sinn und Zweck; Nicht geringe Menge; Preis;

  • OLG Oldenburg, 11.12.1973 - 1 Ss 307/73

    Grenzabfertigung im Zuge; Zone; Unzulässige Einfuhr von Betäubungsmitteln;

  • OLG Schleswig, 05.09.1983 - 1 Ss 254/83

    Anbauen ; Aussaat; Anpflanzung; Geringe Menge; Feststellung; Begründung;

  • BGH, 12.11.1974 - 5 StR 479/74

    Entscheidung über eine Vorlagefrage - Nicht geringe Menge - Konsumentenpreis -

  • BayObLG, 25.07.1995 - 4St RR 155/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Rückschluß vom Kaufpreis auf die Qualität,

  • LG Hamburg, 09.09.1982 - 54/82
  • OLG Hamm, 31.01.1975 - 3 Ss 743/74
  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 171/74

    Erklärung mangelnder Vorbereitung bei Übernahme der Verteidigung kurz vor der

  • OLG Düsseldorf, 25.05.1973 - 3 Ss 393/73
  • OLG Koblenz, 26.06.1978 - 2 Ss 260/78
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1973 - 1 Ss 290/72
  • BGH, 26.09.1973 - 3 StR 148/73

    Entziehung der Fahrerlaubnis eines Rauschgiftsüchtigen - Unterbringung in einer

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